Wer zur Buchführung verpflichtet ist – und was das bedeutet
Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personengesellschaften – etwa OHG, KG oder GmbH & Co. KG – sind grundsätzlich zur Buchführung verpflichtet. Gleiches gilt für eingetragene Kaufleute und gewerbliche Einzelunternehmer, sofern sie bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreiten. Freiberufler sind hingegen nicht buchführungspflichtig und dürfen ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln.
Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht ist die Buchführung ein hilfreiches Instrument, um Einnahmen und Ausgaben strukturiert im Blick zu behalten. Sie ermöglicht eine übersichtlichere Auswertung und fördert ein besseres Verständnis für die eigene wirtschaftliche Lage.
Ich übernehme grundsätzlich nur Mandate, bei denen eine Buchhaltung geführt wird – entweder durch den Mandanten selbst oder durch mich. So lässt sich die Zusammenarbeit klar strukturieren und die laufende steuerliche Betreuung effizient gestalten.
Die Buchführung bildet die Grundlage für Jahresabschluss, Gewinnermittlung und betriebliche Steuererklärungen. Zusätzlich sind umsatzsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtet, regelmäßig eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) an das Finanzamt zu übermitteln. Die Frist hierfür endet grundsätzlich am 10. Tag des Folgemonats und kann durch eine Dauerfristverlängerung um einen Monat verschoben werden.
Digital arbeiten mit DATEV Unternehmen Online
Für die Buchhaltung nutze ich DATEV Unternehmen online – eine bewährte Plattform für den digitalen Belegaustausch. Sie ermöglicht es Ihnen, Belege gescannt hochzuladen oder digitale Rechnungen direkt per E-Mail an ein spezielles Postfach weiterzuleiten. Dadurch sparen Sie – besonders bei hohem Belegaufkommen – spürbar Zeit.
Zusätzlich dient die Plattform als digitales Archiv mit praktischer Suchfunktion und Bankanbindung, und bietet direkten Zugriff auf Buchhaltungsauswertungen. Darüber hinaus ist das System bereits für eRechnungen vorbereitet, die seit Beginn 2025 verpflichtend sind.
Meine Leistungen im Bereich Buchhaltung
Ich erledige Ihre gesamte Finanzbuchhaltung zuverlässig und digital, wobei ich schon unterjährig auf eine saubere Erfassung achte. Die fertige Buchhaltung dient nicht nur Ihren steuerlichen Pflichten, sondern liefert gleichzeitig wertvolle Einblicke in die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens.
Standardberichte erhalten Sie regelmäßig über die Plattform, individuelle Auswertungen sind auf Wunsch möglich. Im Rahmen eines kurzen Herbstgesprächs bespreche ich Ihre aktuelle Geschäftslage sowie steuerlich relevante Vorhaben für die kommenden Monate.
Sollten Sie bereits ein anderes Buchhaltungssystem verwenden, ist das grundsätzlich möglich – sofern eine Schnittstelle zu DATEV besteht. In diesem Fall prüfe ich die Buchführung im Rahmen des Jahresabschlusses oder der Einnahmen-Überschussrechnung.
Was Sie mitbringen sollten
Damit Ihre Buchhaltung reibungslos funktioniert, sind folgende Voraussetzungen hilfreich:
- Eigene Prüfung der Belege auf Richtigkeit (v. a. im Hinblick auf die Umsatzsteuer)
- Zeitnahe Erfassung und Organisation Ihrer Unterlagen
- Erteiltes Lastschriftmandat für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
- Offenheit für digitale Zusammenarbeit – ich unterstütze Sie gerne bei der Umstellung