Einkommensteuer
Die Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich für alle Personen verpflichtend abzugeben, die in Deutschland Einkünfte beziehen. Eine Ausnahme ergibt sich, wenn es sich nur um Einkünfte als Arbeitnehmer handelt, weil in diesem Fall die Steuer bereits vom Arbeitgeber einbehalten wird. Gleiches gilt für Kapitalerträge in Deutschland, bei denen die Abgeltungsteuer bereits von den Banken einbehalten und ans Finanzamt abgeführt wird. In diesen Fällen übertreffen die Kosten für den Steuerberater allerdings regelmäßig die Steuererstattungen.
Beziehen Sie dagegen Einkünfte aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft, als Einzelunternehmer oder Selbstständiger, so müssen Sie diese gegenüber dem Finanzamt erklären. Gleiches gilt natürlich auch, wenn Sie Vermietungseinkünfte von mehr als 1 TEUR pro Jahr oder Renteneinkünfte beziehen. Die Steuererklärung muss bei Erstellung durch einen Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres erstellt werden. Momentan gelten noch Corona-bedingte Fristverlängerungen.
Meine Leistungen
Gern helfe ich Ihnen bei der vollständigen Absetzung Ihrer Ausgaben im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten. Wahlweise reagiere ich ergänzend auch auf die Anfragen vom Finanzamt zu der eingereichten Erklärung und prüfe die Steuerbescheide auf Richtigkeit.