Betriebliche Steuererklärungen

Steuerpflichten für Unternehmen und Selbstständige

Die betrieblichen Steuererklärungen sind ein wesentlicher Bestandteil der jährlichen steuerlichen Pflichten von Unternehmen und Freiberuflern. Ihre genaue Ausgestaltung hängt von der Rechtsform und Größe des Betriebs ab.

Gesellschaften

Kapital- und Personengesellschaften müssen in der Regel eine Steuerbilanz erstellen, die aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss abgeleitet wird. Dies ist erforderlich, da steuerliche Vorgaben teilweise von den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) abweichen. Hinzu kommen steuerliche Wahlrechte wie etwa:

  • die Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter oder
  • der Investitionsabzugsbetrag (IAB) zur zeitlichen Verschiebung der Steuerlast.

Zu den üblichen betrieblichen Steuererklärungen gehören:

  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung (für Kapitalgesellschaften)
  • Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte (für Personengesellschaften)

Einzelunternehmer und Freiberufler

Freiberufler und viele Einzelunternehmer sind nicht bilanzierungspflichtig. Stattdessen erstellen sie eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Diese vereinfacht die Gewinnermittlung deutlich.

Die EÜR genügt, solange folgende Grenzen nicht überschritten werden:

  • Umsatz ≤ 800.000 € (bis 2023: 600.000 €)
  • Gewinn ≤ 80.000 € (bis 2023: 60.000 €)

Wird eine dieser Grenzen überschritten, fordert das Finanzamt eine Buchführungspflicht und somit auch die Erstellung eines Jahresabschlusses. Dieser muss den steuerlichen Vorgaben entsprechen, ist aber nicht veröffentlichungspflichtig.

Freiberufler unterliegen im Gegensatz zu gewerblichen Einzelunternehmern grundsätzlich nicht der Buchführungspflicht. Die Erstellung der Anlage EÜR ist Teil der Einnahmen-Überschussrechnung und erfüllt die steuerlichen Erklärungspflichten in einfacher Form.

Meine Leistungen bei betrieblichen Steuererklärungen

Ich überführe die handelsrechtliche Bilanz in eine steuerlich korrekte Darstellung (Steuerbilanz), übernehme alle erforderlichen Überleitungsrechnungen und trage die Daten korrekt in die entsprechenden Steuerformulare ein.

Die Korrespondenz mit dem Finanzamt sowie die Prüfung der Steuerbescheide übernehme ich im Rahmen meiner Empfangsvollmacht – sofern von Ihnen nicht ausdrücklich anders gewünscht.

Unternehmenszahlen im Überblick – Grundlage für Steuererklärungen

Was Sie mitbringen sollten

Wenn ich Ihre Buchhaltung und ggf. auch den Jahresabschluss erstelle, sind alle erforderlichen Daten bereits vorhanden.

Falls Sie diese Leistungen selbst oder extern durchführen lassen, benötige ich Folgendes:

  • Für Gesellschaften: Den vollständigen und abgestimmten Jahresabschluss inkl. Buchführung
  • Für Einzelunternehmer/Freiberufler: Sortierte und vollständige Belege sowie Bankbewegungen, sofern ich die EÜR erstellen soll
  • Klare Informationen zu ggf. genutzten steuerlichen Wahlrechten (z. B. IAB, Sonderabschreibungen)