Betriebliche Steuererklärungen

Gesellschaften

Die Basis für die Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen ist die Steuerbilanz, welche ggf. aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss hergeleitet werden muss. Grund dafür sind einige vom Handelsrecht abweichende Bilanzierungsvorschriften. Darüber hinaus gibt es einige steuerliche Wahlrechte, die die Steuerlast zeitlich in die Zukunft verschieben. Beispiele dafür sind die Vollabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter und die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB).

Zu den betrieblichen Steuererklärungen gehören im Regelfall die Gewerbesteuer- und die Umsatzsteuererklärung. Für Kapitalgesellschaften werden diese durch die Körperschaftsteuererklärung und für Personengesellschaften durch die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte ergänzt.

Einzelunternehmer und Freiberufler

Freiberufler müssen keine Bilanz sondern lediglich eine Einnahmen-Überschussrechnung nach §4 Abs. 3 EStG erstellen, also eine Aufstellung des Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben.

Die Erleichterung für die Gewinnermittlung gilt auch für Einzelunternehmer, wenn sie weniger als 800 TEUR (bis 2023: 600 TEUR) Umsatz machen und weniger als 80 TEUR (bis 2023: 60 TEUR) Gewinn erzielen. Sofern Sie diese Grenzen überschreiten, wird das Finanzamt zur Buchführung auffordern und Sie müssen ebenfalls einen Jahresabschluss aufstellen. Dieser muss den steuerlichen Vorgaben entsprechen, muss aber nicht beim Bundesanzeiger eingereicht werden.

Die Einnahmen-Überschussrechnung bildet in beiden Fällen die Grundlage für die Anlage EÜR, welche regelmäßig einen Teil der Einkommensteuererklärung darstellt. Sofern sich Wohnort und Betriebsstätte ortstechnisch unterscheiden, werden die betrieblichen Einkünfte gesondert festgestellt.

Meine Leistungen

Aus der Handelsbilanz führe ich bei Gesellschaften eine Überleitung zur Steuerbilanz durch. Im Anschluss nehme ich die richtige Übertragung der Daten in die steuerlichen Formulare vor. Zudem kümmere ich mich auf Wunsch auch um eventuell anfallende Rückfragen des Finanzamtes zu den Steuererklärungen und die Prüfung der Steuerbescheide.