Die eRechnung muss von Unternehmen ab 2025 empfangen werden können. Diese Regelung ist im Wachstumschancengesetz enthalten, das am 27.03.2024 verkündet wurde. Wichtig ist hierbei insbesondere, dass eine als Pdf-Datei erhaltene „digitale“ Rechnung noch keine eRechnung ist. Tatsächlich ist eine solche Pdf-Datei im Sinne dieses Gesetzes nichts anders als eine herkömmliche Papierrechnung.
Eine eRechnung ist entgegen der allgemeinen Auffassung also kein Pdf-Dokument oder etwas ähnliches, sondern ein Datensatz, der durch entsprechende Programme ausgelesen werden kann. Die Behörden verlangen momentan bereits eine Hybridlösung. Das ZUGFeRD-Format ist ein solcher Datensatz, der eine eRechnung darstellt. Dieser ist in ein Pdf-Dokument eingebettet, sodass die Rechnung auch ohne weitere Programme gelesen werden kann.
Eine Ausnahme gilt für Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR brutto. Dies betrifft insbesondere Kassenzettel wie man sie aus dem Supermarkt kennt. Solche Kleinstgeschäfte können also auch weiterhin wie bisher ablaufen.
Die großen Vorerfassungssysteme sind mittlerweile in der Lage eRechnungen zu empfangen. Dies gilt auch für das von mir verwendete DATEV Unternehmen Online.