Neue Grenzen für die Umsatzsteuervoranmeldung ab 2025

Kalenderblätter als Symbol für regelmäßige Abgabefristen bei der Umsatzsteuervoranmeldung

Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen, sind verpflichtet, regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ans Finanzamt zu übermitteln. Ob dies monatlich, vierteljährlich oder jährlich erfolgt, richtet sich nach der Höhe der Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr.

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 werden die Schwellenwerte neu festgelegt – eine Änderung, die vor allem kleinere Unternehmen organisatorisch entlastet.

Neue Grenzen ab 2025

Ab 2025 gelten folgende Grenzwerte für die Festlegung der Abgabehäufigkeit:

  • monatlich, wenn die Zahllast im Vorjahr mehr als 9.000 € betrug (bisher: 7.500 €)
  • vierteljährlich, bei Zahllast zwischen 2.000 € und 9.000 €
  • jährlich, bei Zahllast bis 2.000 € (bisher: 1.000 €)

Die neuen Grenzen gelten sowohl bei Zahllasten als auch bei Vorsteuer-Erstattungen. Wird die Grenze von 9.000 € an Vorsteuerüberhang überschritten, kann auf Wunsch weiterhin monatlich gemeldet werden.

Bei Erstattungsbeträgen unterhalb dieser Grenze liegt es im Ermessen des Finanzamts, ob es auf Antrag dennoch häufigere Meldungen zulässt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung

Unternehmer, die zur monatlichen Abgabe verpflichtet sind, können eine sogenannte Dauerfristverlängerung beantragen. Dadurch verschiebt sich die Abgabefrist jeweils um einen Monat – z. B. ist die Voranmeldung für Januar dann erst zum 10. März abzugeben. Voraussetzung ist die Zahlung einer Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Umsatzsteuervorauszahlungen des Vorjahres. Diese wird im Dezember des laufenden Jahres wieder verrechnet.

Für Unternehmen mit vierteljährlicher Abgabe ist ebenfalls eine Dauerfristverlängerung möglich – ohne Sondervorauszahlung, aber mit der gleichen Fristverschiebung.

Fazit

Die neuen Schwellenwerte reduzieren für viele Unternehmer die Zahl der erforderlichen Umsatzsteuervoranmeldungen. Das spart Aufwand – und schafft Spielraum, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Wer sich nahe an den neuen Grenzen bewegt, sollte die Entwicklung regelmäßig prüfen, um unnötige Fristversäumnisse oder Erstattungsverzögerungen zu vermeiden.