Die Abrechnung erfolgt für die Buchhaltung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses oder der Steuererklärungen nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Dabei bilden gesetzlich festgelegte Gegenstandswerte (Kenngrößen) die Grundlage. Im Regelfall sollte diese Berechnung ausreichen. Bei besonders zeitaufwendigen Leistungen berechne ich jedoch nach der angefallenen Zeit (Zeitgebühr).
Die Ersteinrichtung, ggf. anfallende Zusatzleistungen sowie die Bescheidprüfung werden immer mit der Zeitgebühr abgerechnet.
Die Einreichung beim Bundesanzeiger wird pauschal mit 150 EUR in Rechnung gestellt.
Kontaktieren Sie mich gern für ein kurzes Erstgespräch. Halten Sie dafür bitte je nach gewünschten Leistungen die unten angegebenen Kennzahlen bereit, da ich diese für ein unverbindliches Angebot benötige. Gern können Sie mir diese schon im Vorfeld mitteilen, dann kann ich Ihnen bereits bei dem Gespräch die Preisspanne nennen. Im Zweifelsfall können Sie mir auch die aktuelle BWA (Buchhaltung) oder die letzten Exemplare des Jahresabschlusses oder der Steuererklärungen zukommen lassen.
Buchhaltung: Jahresumsatz, Gesamtaufwand, ungefähre Anzahl der monatlichen Rechnungen oder Anzahl der Primanotabuchungen
Jahresabschluss: Bilanzsumme, Summe der Erträge, Gesamtaufwand
Betriebliche Steuererklärungen: Gewinn, Gesamtumsatz
Private Steuererklärungen: Summe der positiven Einkünfte
Wenn Sie bereits von einem Steuerberater betreut werden, können Sie mir gern alternativ die Gegenstandswerte aus der letzten Rechnung zukommen lassen. Falls sich die Kennzahlen inzwischen stark verändert haben, sollten Sie mir diese Abweichungen für die Berücksichtigung beim Angebot natürlich mitteilen.