Vom Zahlenwerk zum Abschlussdokument
Der Jahresabschluss basiert auf der Buchhaltung. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung werden zusätzliche Buchungen vorgenommen – etwa Rückstellungen für Abschlusskosten oder Steuern sowie Abgrenzungen für Leistungen, die über den Jahreswechsel hinaus erbracht werden. Diese ergänzen die Buchhaltung nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB).
Ich erstelle den Jahresabschluss auf Basis der Buchführung – sei es durch mich erstellt oder durch Sie auf einem Vorsystem. Die Jahresabschlusserstellung erfolgt verbindlich nach HGB, unter Berücksichtigung möglicher Erleichterungen für kleine und Kleinstgesellschaften.
Veröffentlichung beim Bundesanzeiger
Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, den Jahresabschluss bis zum Ende des Folgejahres elektronisch beim Bundesanzeiger einzureichen. Die Frist ist EU-weit geregelt und nicht verlängerbar.
In den letzten Jahren wurde die fristgerechte Mahnung pandemiebedingt ausgesetzt, allerdings besteht darauf kein Anspruch. Eine kurzfristige Ankündigung durch den Bundesanzeiger ist möglich. Bei nicht fristgerechter Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Die Anforderungen hängen von der Größenklasse der Gesellschaft ab:
- Kleinstgesellschaften: Hinterlegung der Bilanz
- Kleine Gesellschaften: Veröffentlichung von Bilanz und Anhang
- Größere Gesellschaften: Vollständige Offenlegung
Voraussetzung für die Offenlegung ist ein schriftliches Protokoll der Gesellschafterversammlung, aus dem die Feststellung des Abschlusses hervorgeht, weshalb ohne dieses ist keine Einreichung möglich.
Meine Leistungen im Bereich Jahresabschluss
Ich führe die notwendigen Abschlussbuchungen durch und erstelle Ihren Jahresabschluss gemäß HGB. Anschließend bereite ich die elektronische Übermittlung an den Bundesanzeiger vor und übernehme diese, sobald mir das entsprechende Gesellschafterprotokoll vorliegt.
Den Bericht erhalten Sie immer in elektronischer Form. Eine Papierversion stelle ich bei Bedarf gerne zur Verfügung.
Was Sie mitbringen sollten
Wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst erstellen, achten Sie bitte auf eine fertig abgestimmte Buchführung. Dazu gehören insbesondere:
- Vollständig erfasste Belege und Bankbewegungen
- Keine offenen oder falsch zugeordneten Bankzahlungen
- Abgestimmte OPOS-, Verrechnungs- und Bankkonten
- Erfasste Abgrenzungen und Rückstellungen, soweit erkennbar
Bei Buchhaltungen, die durch mich erstellt wurden, sind diese Voraussetzungen automatisch erfüllt.