FAQ – Häufig gestellte Fragen

Leistungen & Spezialisierung

Welche Leistungen bieten Sie für Kapital- und Personengesellschaften an?

Ich erstelle rechtssichere und termingerechte Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und unterstütze bei der laufenden Finanzbuchhaltung. Dabei arbeite ich ausschließlich digital und passe alle Leistungen individuell an Ihre Unternehmenssituation an.

Erstellen Sie auch Einnahmen-Überschuss-Rechnungen?

Ja, für Einzelunternehmer und kleinere Gesellschaften übernehme ich auch die Erstellung der EÜR sowie die zugehörigen Steuererklärungen.

Ist es möglich, einen Jahresabschlussbericht auch als Papierversion zu erhalten?

Ja. Auf Wunsch erhalten Sie ein gedrucktes Exemplar zusätzlich zur digitalen Version.

Übernehmen Sie auch Lohnbuchhaltung?

Nein. Ich arbeite hierfür mit einem spezialisierten externen Lohnbuchhaltungsbüro zusammen.

Ich möchte selbst die unterjährige Buchhaltung übernehmen – ist das möglich?

Ja. Die digitale Buchhaltung durch den Mandanten ist möglich. Sofern Sie mehr als eine Handvoll Belege pro Monat haben, empfiehlt sich die Nutzung einer Buchhaltungssoftware wie z. B. Lexware oder sevDesk. Aus diesen Systemen kann auch die Umsatzsteuervoranmeldung direkt übermittelt werden.

Digitalisierung & Arbeitsweise

Was bedeutet „rein digitale Prozesse“ in Ihrer Kanzlei?

Die gesamte Zusammenarbeit – vom Belegupload bis zum fertigen Jahresabschluss – erfolgt papierlos über DATEV-Lösungen. Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und ermöglicht ortsunabhängige Zusammenarbeit.

Welche Software-Lösungen nutzen Sie?

Ich arbeite mit folgenden DATEV-Anwendungen:

  • DATEV Unternehmen online – Belege hochladen, Zahlungen verknüpfen, Auswertungen abrufen
  • DATEV Meine Steuern – sichere Übermittlung steuerrelevanter Unterlagen für Ihre Steuererklärung
  • MyDATEV Kommunikation – verschlüsselte Nachrichtenübermittlung
  • SmartLogin – sichere Authentifizierung für alle DATEV-Services
  • MyUpload Mobil – mobiles Hochladen von Dokumenten per App

Kosten & Angebote

Wie berechnen sich die Steuerberatergebühren?

Die Gebühren richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Vor Auftragserteilung erhalten Sie ein individuelles Angebot mit einer klaren Kostenaufstellung.

Bieten Sie Pauschalpreise an?

Pauschalpreise sind nur für die laufende Finanzbuchhaltung (monatlich oder quartalsweise) möglich. Für Jahresabschlüsse und Steuererklärungen werden keine Pauschalpreise angeboten.

Wie sind die Zahlungskonditionen?

In der Regel ist eine Vorauszahlung von ca. 50 % der Angebotssumme bei Auftragserteilung zu leisten.

Fristen

Bis wann muss mein Jahresabschluss erstellt werden?

Die gesetzlichen Fristen hängen von der Rechtsform ab. Für Kapitalgesellschaften gilt in der Regel: Offenlegung innerhalb von 12 Monaten nach Geschäftsjahresende.

Welche Fristen gelten für Steuererklärungen, wenn ein Steuerberater beauftragt ist?

Bei Erstellung durch einen Steuerberater verlängern sich die Abgabefristen in der Regel bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres (z. B. Steuererklärung 2024 bis 28. Februar 2026).

Mandantenprofil & Zusammenarbeit

Übernehmen Sie auch private Einkommensteuererklärungen?

Ja, insbesondere für Freiberufler, Unternehmer und Gesellschafter. Reine Arbeitnehmer finden im Lohnsteuerhilfeverein oft eine günstigere Alternative.

Gibt es Ausschlusskriterien für neue Mandate?

Ja. Ich übernehme keine Mandate mit internationalem Steuerrecht (z. B. Einkünfte oder Betriebsstätten im Ausland), Kryptowährungen, Gemeinnützigkeit, Gastronomie oder anderen bargeldintensiven Branchen.

Muss ich für die Zusammenarbeit in der Nähe Ihres Standortes sein?

Nein. Die Zusammenarbeit ist ortsunabhängig möglich, da alle Prozesse digital ablaufen. Persönliche Treffen sind auf Wunsch per Video-Call möglich.

Mandatsannahme

Wie ist der Ablauf der Mandantenaufnahme?

  • Ausfüllen von DATEV-Onboarding-Fragebögen mit Standardfragen und Stammdaten
  • ggf. Erstgespräch per Videocall
  • Angebotserstellung
  • Bei Annahme: Versand der Vertragsunterlagen zur elektronischen Unterschrift

Wie läuft das Erstgespräch ab?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Anforderungen, prüfen die passende Leistung und besprechen die nächsten Schritte.

Welche Informationen brauchen Sie, um ein Angebot zu erstellen?

Angaben zu Ihrer Rechtsform, Branche, Unternehmensgröße sowie Art und Umfang der gewünschten Leistungen.
Weitere für die Bestimmung der Gegenstandswerte erforderliche Größen sind je nach Rechtsform und Leistung: Bilanzsumme, Umsatz, Betriebseinnahmen und Gewinn.

Je mehr Informationen Sie mir bereits mit Ihrer ersten Anfrage übermitteln, desto schneller kann ich prüfen, ob eine Zusammenarbeit in Betracht kommt.