Anpassung der Größenklassen

Symbolbild: Größenklassen im Unternehmenswachstum – bildlich dargestellt

Kapital- und bestimmte Personengesellschaften werden handelsrechtlich in vier Größenklassen unterteilt: Kleinstgesellschaften sowie kleine, mittelgroße und große Gesellschaften.

Die jeweilige Größenklasse bestimmt, wie umfangreich der Jahresabschluss ausfallen muss – etwa in Bezug auf Gliederung, Anhang, Lagebericht oder Offenlegung. Kleinstgesellschaften müssen den Jahresabschluss lediglich hinterlegen. Mittelgroße und große Gesellschaften sind zudem prüfungspflichtig – das heißt, der Jahresabschluss muss durch einen Wirtschaftsprüfer testiert werden.

Die Schwellenwerte wurden zum 17. April 2024 inflationsbedingt angepasst. Die neuen Werte gelten verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. Für das Vorjahr besteht ein Wahlrecht. Ein Wechsel der Größenklasse erfolgt, wenn die Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- oder unterschritten werden.

Die aktuellen Schwellenwerte im Überblick:

GrößenklasseKleinst-kleinmittelgroßgroß
Rechtsgrundlage§ 267a HGB§ 267 (1) HGB§ 267 (2) HGB§ 267 (3) HGB
Bilanzsummebis 450 TEURbis 7,5 Mio. EURbis 25 Mio. EURüber 25 Mio. EUR
Umsatzerlösebis 900 TEURbis 15 Mio. EURbis 50 Mio. EURüber 50 Mio. EUR
Arbeitnehmerbis 10bis 50bis 250über 250