Private Steuererklärungen

Pflichten und Möglichkeiten bei der Einkommensteuer

In Deutschland ist grundsätzlich jede Person zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn sie steuerpflichtige Einkünfte erzielt – etwa aus:

  • Selbstständiger Tätigkeit, Beteiligung oder Gewerbebetrieb
  • Vermietung und Verpachtung (ab 1.000 € jährlich)
  • Renten und Versorgungsbezügen (je nach Höhe)

Keine Pflicht besteht bei reinen Arbeitnehmertätigkeiten, da hier die Steuer bereits durch den Lohnsteuerabzug abgegolten ist. Gleiches gilt für Kapitalerträge, wenn die Abgeltungsteuer durch die Bank korrekt einbehalten wurde. In solchen Fällen stehen die Kosten einer Steuererklärung oft nicht im Verhältnis zum Erstattungsbetrag – hier kann ggf. ein Lohnsteuerhilfeverein die passende Anlaufstelle sein.

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung durch Steuerberater endet grundsätzlich am letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres. Aktuell gelten teilweise noch verlängerte Fristen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Ich unterstütze Sie auch bei der Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen, sofern keine komplexen Gestaltungen vorliegen. In umfangreichen Fällen vermittle ich Ihnen bei Bedarf eine geeignete Fachkanzlei.

Digitale Zusammenarbeit mit DATEV Meine Steuern

Für die Einkommensteuererklärungen arbeite ich mit DATEV Meine Steuern.
Sie können Ihre Belege dort digital hochladen und nach vordefinierten Kategorien vorsortieren. In der Anwendung finden Sie Hinweise und Beispiele, welche Dokumente üblicherweise erforderlich sind.

Ein kurzes Einführungsvideo von DATEV zum Einstieg in „Meine Steuern“ finden Sie auf YouTube.

Meine Leistungen bei privaten Steuererklärungen

Ich erstelle Ihre private Steuererklärung mit dem Ziel, für Sie das bestmögliche Ergebnis im jeweiligen Veranlagungsjahr zu erzielen – unter vollständiger Berücksichtigung aller steuerlich absetzbaren Kosten, Pauschalen und Freibeträge.

Darüber hinaus übernehme ich im Rahmen meiner Empfangsvollmacht:

  • die Beantwortung von Rückfragen des Finanzamts
  • die Prüfung der Steuerbescheide auf Vollständigkeit und Richtigkeit

Steuerformulare für die private Einkommensteuererklärung

Was Sie mitbringen sollten

Ihre Belege und Nachweise müssen digital vorliegen, idealerweise als einzelne PDF- oder Bilddateien.
Für Einkommensteuererklärungen nutze ich hierfür DATEV Meine Steuern. Für andere Steuerarten erfolgt die Bereitstellung ggf. über alternative sichere Wege.

Ich unterstütze Sie bei der digitalen Vorbereitung Ihrer Unterlagen gern.