Buchhaltung in Eigenregie – Jahresabschluss und Steuererklärung durch mich
Wenn Sie Ihre laufende Buchhaltung selbst mit Lexware erstellen, kann ich die Jahresabschlüsse, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und Steuererklärungen (z. B. Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuerjahreserklärung) für Sie übernehmen.
Optional kann ich Ihre Buchführung während des Jahres prüfen und auf Wunsch die Umsatzsteuervoranmeldungen für Sie erstellen.
Überblick: Datenübernahme aus Lexware
Ihre Buchhaltungsdaten können effizient in mein DATEV-System übernommen werden.
Dazu nutzen wir den DATEV Buchungsdatenservice – eine Schnittstelle, über die sowohl Buchungen als auch die zugehörigen Belege digital übertragen werden.
Die weitere Bearbeitung, insbesondere der Jahresabschluss und die Steuererklärungen, erfolgt vollständig in DATEV.
Voraussetzungen für eine reibungslose Verarbeitung
Damit ich Ihre Daten ohne vermeidbare Rückfragen verarbeiten kann, sind folgende Punkte erforderlich:
- Alle Belege liegen vollständig und ausschließlich digital vor
- Geschäftskonto ist mit Lexware verknüpft
- Zahlungen sind eindeutig geklärt und zugeordnet
- Zugang für Steuerberater zu Ihrem Lexware-System ist eingerichtet
Ablauf der Datenbereitstellung
- Sie exportieren Ihre Buchungs- und Belegdaten aus Lexware über den DATEV Buchungsdatenservice.
- Die Daten werden in mein DATEV-System übertragen.
- Ich erstelle auf Basis dieser Daten Ihre Jahresabschlüsse, EÜR und Steuererklärungen.
- Bei gebuchter Zusatzleistung: unterjährige Prüfung und/oder Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen.
Kein Support für Lexware selbst
Bitte beachten Sie: Ich biete keinen technischen Support oder Schulungen für Lexware an. Meine Leistung beschränkt sich auf die Schnittstellenanbindung und die steuerliche Verarbeitung der übertragenen Daten.
Kontakt
Wenn Sie Lexware nutzen und Ihre Jahresabschlüsse und Steuererklärungen von mir erstellen lassen möchten, können Sie mir direkt eine Anfrage senden.
Mini-FAQ
Kann ich auch andere Buchhaltungssoftware verwenden?
Ja – entscheidend ist, dass die Software eine DATEV-Schnittstelle für den vollständigen Datenexport unterstützt.
Muss ich Lexware auf eine bestimmte Version aktualisieren?
In der Regel ist eine aktuelle Version notwendig, um den DATEV Buchungsdatenservice nutzen zu können.
Kann ich die Buchhaltung teilweise von Ihnen erledigen lassen?
Ja – eine Ergänzung durch unterjährige Prüfung oder UStVA-Erstellung ist möglich, wenn Sie die Buchhaltung weitgehend selbst führen.
