Die gesetzliche Frist für die Steuererklärungen 2022 wurde bis zum 31.07.2024 verlängert, wenn diese durch einen Steuerberater erstellt werden. Wenn Sie die Steuererklärung allein erstellt haben, dann haben Sie diese sicher schon bis zum Fristende am 30.09.2023 beim Finanzamt eingereicht.
Gerne helfe ich Ihnen noch bei der fristgerechten Erstellung der Einkommensteuererklärungen für 2022. Dafür müsste ich die Unterlagen bis zum 30.06.2024 in digitaler Form erhalten. Zudem sollten Sie im Juli ggf. für Fragen zur Verfügung stehen.
Gesellschaften mussten bereits bis zum 01.04.2024 die Jahresabschlüsse 2022 beim Bundesanzeiger veröffentlichen. Da eine zeitgleiche Erstellung zusammen mit den Steuererklärungen sinnvoll ist, werde ich Gesellschaften erst ab dem Jahr 2023 betreuen.